Information zur Abwassergebühr
„Information zur Abwassergebühr“
Wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, wurde die „Abwasserwirtschaft Fichtelberg GmbH“ (AWF GmbH) umgewandelt in das „Kommunalunternehmen (KU) Abwasserwirtschaft Fichtelberg“, eine Anstalt öffentlichen Rechts. Einer der Hintergründe war die dauerhafte Sicherung der Betriebsgrundstücke und des Netzes für die Gemeindeteile Fichtelberg und Neubau sowie des Netzes für den Gemeindeteil Hüttstadl in kommunaler Hand. Weiter soll künftig das Satzungsrecht zu den Entwässerungseinrichtungen direkt im Kommunalunternehmen in einer Hand liegen (ohne Umwege) und die dauerhafte direkte Finanzierung der Einrichtungen sichern.
Weiter hat sich über viele Jahre hinweg gezeigt, dass die Einnahmen aus den gemeindlichen Satzungen (BGS-EWS Fichtelberg und BGS-EWS Hüttstadl) nicht mehr ausgereicht haben, den tatsächlichen Aufwand der früheren AWF GmbH zu decken, so dass in jedem Wirtschaftsjahr zusätzlich von der Gemeinde Beträge (meist in deutlich größerer Höhe als die Gesamteinnahmen aus dem Satzungsrecht) der früheren AWF GmbH zur Verfügung gestellt werden mussten, um deren Zahlungsfähigkeit zu ermöglichen. Diese Zahlungen, für die es die vorgesehene Refinanzierung über die primären Deckungsmittel (z.B. Beiträge und Gebühren) nicht gab, haben den gemeindlichen Haushalt stark belastet und geschwächt – und die Abwassereinleiter dagegen unzulässig begünstigt.
Die Gemeinde Fichtelberg ist Stabilisierungsgemeinde. Eine der Bedingungen für die Gewährung von Bedarfszuweisungen war die Umsetzung von Maßnahmen zur Umstrukturierung der AWF GmbH. Auch das LRA Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde bei der Genehmigung der Haushaltssatzung wiederholt darauf hingewiesen, dass Defizite nicht durch allgemeine Haushaltsmittel gedeckt werden dürfen und dass die Umwandlung der AWF GmbH zeitnah und zielgerecht zu erfolgen hat.
Es ist deshalb erforderlich, unter dem Kommunalunternehmen Abwasserwirtschaft Fichtelberg die beiden Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung vollständig neu zu kalkulieren. Das nimmt Zeit in Anspruch. Zur Vorbereitung wurde eine vorläufige Ermittlung aufgrund von Erfahrungswerten und Ergebnissen aus der Vergangenheit vorgenommen. Die sich daraus ergebende vorläufige Höhe wurde entsprechend beschlossen und bekannt gegeben, damit Sie sich darauf einstellen können. Die endgültige künftige Höhe ab 2023 kann erst nach Durchführung der Kalkulation festgelegt werden, wofür wir Sie um Verständnis bitten. Wir werden Sie weiter darüber informieren.
Gemeindeverwaltung Fichtelberg
21.11.2022
Bild zur Meldung: Information zur Abwassergebühr